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13. Monatslohn

Der 13. Monatslohn ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern eine Sondervergütung. Die Auszahlungsmodalitäten und die Höhe des Betrages sind vertraglich zu vereinbaren. In der Regel beträgt der 13. Monatslohn 1/13 der Jahreslohnsumme. Er wird unabhängig von der Arbeitsleistung und vom Geschäftsgang ausbezahlt.