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Abänderung von Kindesunterhaltsbeiträgen

Für die Bemessung des Kinderunterhalts wird auf die Umstände des Berechnungszeitpunkts abgestellt. Der zukünftige Bedarf und das zukünftige Einkommen müssen also abgeschätzt werden. Stimmt diese Schätzung nicht mit der Wirklichkeit überein, kann der Unterhaltsbeitrag angepasst werden. Soll die Anpassung gerichtlich durchgesetzt werden, muss die Veränderung erheblich und dauerhaft sein. Es wird aber nicht jede Veränderung berücksichtigt: Beispielsweise kann einem Elternteil, der sein Arbeitspensum zuvor freiwillig reduzierte, ein hypothetisches Einkommen angerechnet werden, wenn wegen der Einkommensreduktion der Bedarf des Kindes nicht mehr gedeckt werden kann. Ob aufgrund einer Veränderung ein Unterhaltsbeitrag angepasst werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Ein Anwalt kann Ihnen eine Einschätzung geben.