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Aberkennungsklage

Wenn das Rechtsöffnungsgericht der Gläubigerin die provisorische Rechtsöffnung erteilt hat, kann sich der unterlegene Schuldner innert 20 Tagen mittels der Aberkennungsklage wehren. Unterlässt er diese oder wird die Aberkennungsklage abgewiesen, so werden die Rechtsöffnung sowie gegebenenfalls die provisorische Pfändung definitiv. Dringt er mit seinem Begehren durch, stellt das Gericht fest, dass der Gläubiger keine Forderung hat. Die Forderung wird damit aberkannt.