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Abgekürztes Verfahren

Ist der im Strafverfahren Beschuldigte geständig und verlangt die Staatsanwaltschaft keine Strafe über 5 Jahren Freiheitsstrafe, kann die beschuldigte Person das abgekürzte Verfahren beantragen. In diesem verfasst die Staatsanwaltschaft eine Anklage, welche als Vorschlag aufgefasst werden kann. Die beschuldigte Person kann der Anklage innert 10 Tagen zustimmen. Das Gericht prüft dann nur noch, ob die beschuldigte Person tatsächlich geständig ist und dieses Geständnis mit der Aktenlage übereinstimmt. Ob es sich lohnt ein abgekürztes Verfahren zu beantragen, hängt vom konkreten Fall ab. Hier kann ein Strafvertreidiger bzw. Rechtsanwalt Auskunft erteilen.