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AHV-Splitting

Während der Ehe verdienen die Ehegatten aufgrund von Kinderbetreuungspflichten häufig nicht gleich viel und können so auch nicht gleich hohe Beiträge in die AHV einzahlen. Dies wirkt sich auf die Höhe der späteren AHV-Rente aus. Aus diesem Grund werden die während der Ehe einbezahlten AHV-Beiträge und Erziehungsgutschriften von Gesetzes wegen hälftig auf die Ehegatten aufgeteilt. Im Falle einer Scheidung lohnt es sich, das AHV-Splitting sofort anzumelden, damit es im Rentenfall nicht zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommt, weil noch Splittings für Ehen durchgeführt werden müssen, welche eventuell schon Jahrzehnte zurück liegen. Die entsprechenden Formulare können auf der Website der SVA ausgedruckt werden.