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Akteneinsicht im Versicherungsrecht

Einer versicherten Person steht das Recht zu, Einsicht in die von einer Versicherung bearbeiteten persönlichen Daten zu erhalten. Sie kann von einer Versicherung jederzeit verlangen, ihr die vollständigen Akten zuzustellen. So bleibt die versicherte Person auch bei langwierigen Abklärungen stets über den Stand des Verfahrens im Bild.