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Aktionärsbindungsvertrag

Ein Aktionärsbindungsvertrag regelt das Verhältnis der Aktionäre unter sich und zwar ausserhalb der Statuten. Mittels eines Aktionärsbindungsvertrages können insbesondere Kaufrechte, Vorkaufsrechte, Übernahmerechte, Abstimmungsmodalitäten, Bestimmungen über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates, Vetorechte und Vertretungen geregelt werden.