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Alimentenbevorschussung

Erfüllt ein Elternteil seine Unterhaltspflicht nicht, bevorschusst die Gemeinde auf schriftliches Gesuch hin die Unterhaltsbeiträge für das Kind. Im Kanton Aargau müssen hierzu folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. ein vollstreckbarer Rechtstitel (z.B. Urteil) liegt vor
  2. das Kind hat zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton, und
  3. die finanziellen Verhältnisse (Einkommen und Vermögen) des nicht unterhaltsbeitragspflichtigen Elternteils und des Kindes liegen unterhalb bestimmter Grenzbeträgen