Erfüllt ein Elternteil seine Unterhaltspflicht nicht, bevorschusst die Gemeinde auf schriftliches Gesuch hin die Unterhaltsbeiträge für das Kind. Im Kanton Aargau müssen hierzu folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- ein vollstreckbarer Rechtstitel (z.B. Urteil) liegt vor
- das Kind hat zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton, und
- die finanziellen Verhältnisse (Einkommen und Vermögen) des nicht unterhaltsbeitragspflichtigen Elternteils und des Kindes liegen unterhalb bestimmter Grenzbeträgen