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Allgemeine Bauverordnung des Kantons Aargau (ABauV)

Die ABauV war bis August 2011 die Verordnung zum BauG, in der die wesentlichen Baubegriffe definiert wurden. Sie wurde durch die neue BauV abgelöst. Dennoch wird sie bis September 2021 eine gewisse Bedeutung behalten: In den Gemeinden, die ihre Bauordnungen noch nicht an die neue BauV angepasst haben, sind weiterhin Teile der Definitionen der ABauV massgeblich. Dies gilt beispielsweise für Längen, Höhen, Abstände, Terrain und Geschosse, nicht aber für die Ausnützung.