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Alternierende/geteilte Obhut

Die elterliche Obhut kann unter den Kindeseltern derart geteilt werden, dass sich das Kind tageweise jeweils beim einen bzw. andern Elternteil aufhält (bspw. Montag bis Mittwoch bei Mutter; Donnerstag bis Freitag bei Vater; Wochenenden abwechselnd). Die Aufteilung kann dabei völlig frei gestaltet werden, wobei das Kindeswohl vordringlich zu beachten ist. Praktisch bestimmen zudem regelmässig die beruflichen Auslastungen der Eltern die jeweilige Aufteilung. Dieses Modell stellt erhöhte Anforderungen an die Kooperation und Kommunikation der Eltern.