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Anfechtungsklage (Paulianische Anfechtung)

Die paulianische Anfechtung ist ein betreibungsrechtliches Institut und kommt nur in einem konkreten Betreibungs-, Konkurs- oder Nachlassvertragsverfahren zum Zug. Sie bezweckt, dass Vermögenswerte, die der späteren Zwangsvollstreckung zum Nachteil der Gläubiger durch bestimmte Rechtsgeschäfte entzogen worden sind, derselben wieder zugeführt werden. Zu den anfechtbaren Rechtsgeschäften gehören beispielsweise die unentgeltliche Veräusserung eines pfändbaren Vermögensstückes oder die Einräumung von Sicherheiten ohne vertragliche Pflicht.