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Anklage

Erachtet die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Strafuntersuchung die Verdachtsgründe als hinreichend und kann kein Strafbefehl erlassen werden, so wird sie Anklage beim zuständigen Gericht erheben. In der Anklage müssen die vorgeworfenen Taten genau beschrieben werden mit Angabe von Ort, Datum, Zeit, Art und Folgen der Tatausführung. Zudem muss die Staatsanwaltschaft darlegen, welche Straftatbestände erfüllt seien. Der Inhalt muss dem Anklagegrundsatz genügen (Art. 9 StPO).