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Anmeldung von Sozialversicherungsansprüchen

Wer Leistungen einer Sozialversicherung beanspruchen will, muss sich hierfür anmelden. Die entsprechenden Versicherungen stellen Anmeldeformulare zur Verfügung. Da der Rentenanspruch bei der Invalidenversicherung erst nach Ablauf von sechs Monaten nach der Anmeldung entsteht, ist die IV-Anmeldung frühzeitig vorzunehmen.