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Anteil am Geschäftsergebnis

Ein Anteil am Geschäftsergebnis liegt vor, wenn dem Mitarbeiter arbeitsvertraglich ein berechenbarer Anteil am Unternehmensergebnis oder Teilen davon gewährt wird. Diese Beteiligung kommt in der Praxis als Gewinnbeteiligung, Umsatzbeteiligung oder als sonstige Beteiligung vor. Solche vertraglich vereinbarten Beteiligungen am Geschäftsergebnis sind von der Gratifikation zu unterscheiden.