Antragsdelikte sind Strafdelikte, welche nur auf sog. Strafantrag hin verfolgt werden. Es handelt sich dabei um vergleichsweise weniger schwere Delikte wie die sog. Offizialdelikte.
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Antragsdelikte sind Strafdelikte, welche nur auf sog. Strafantrag hin verfolgt werden. Es handelt sich dabei um vergleichsweise weniger schwere Delikte wie die sog. Offizialdelikte.