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Arbeitszeugnis

Der Arbeitnehmer kann jederzeit vom Arbeitgeber ein Zeugnis verlangen, das sich über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über seine Leistungen und sein Verhalten ausspricht. Das Zeugnis muss wahr sein und sich über die gesamte Dauer der Anstellung äussern. Es darf das wirtschaftliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig gefährden. Negative Vorfälle dürfen im Arbeitszeugnis erwähnt sein, soweit sie für den Gesamteindruck erheblich sind. Hinweise auf den Grund der Auflösung sind in der Regel zu unterlassen.