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ATSG

Das ATSG ist das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Das Schweizerische System der Sozialversicherungen kennt zehn Sozialversicherungszweige (bspw. Invalidenversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung), die jeweils in separaten Gesetzen und Verordnungen geregelt sind. Seit dem 1. Januar 2003 sind nun im ATSG neben den weiterhin bestehenden Einzelgesetzen einige grundlegende Fragen des Schweizerischen Sozialversicherungsrechts einheitlich geregelt.