Das Recht über den Aufenthaltsort bzw. Wohnsitz des Kindes zu entscheiden, ist Teil des elterlichen Sorgerechts. Da diese in aller Regel gemeinsam ausgeübt wird, kann der Umzug von der Zustimmung beider Elternteile abhängig sein, also auch von jenem Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt. Dies ist dann der Fall, wenn der Wechsel des Aufenthalts zu einer erheblichen Erschwerung des Kontakts zu einem Elternteil führen würde. Dem umzugswilligen Elternteil kann der Umzug durch die Behörden aber nicht verboten werden. Sofern angemessen, kann aber die elterliche Obhut neu geregelt werden. Bei Uneinigkeit ist daher die Kontaktierung eines Anwalts vor dem Umzug dringend zu empfehlen.
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