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Auftrag

Durch den (einfachen) Auftrag verpflichtet sich der Beauftragte, die ihm übertragenen Geschäfte oder Dienste vertragsgemäss zu besorgen. Beispiele: Dienstleistungen der freien Berufe (Ärzte, Architekten, Anwälte, Steuerberater), Dienstleistungen von Banken oder Treuhänder. Der Auftrag ist unter anderem zu unterscheiden vom Werkvertrag oder dem Kaufvertrag. In der Praxis ist die Unterscheidung dieser Verträge nicht immer einfach, jedoch für die Rechtsfolgen zentral. Suchen Sie deshalb für eine Einschätzung eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt auf.