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Ausländerarrest

Der Gläubiger muss bei einem Arrest dem Gericht nicht nur seine Forderung, sondern einen gesetzlichen Arrestgrund und die Existenz sowie den Lageort der Arrestgegenstände glaubhaft machen. Wenn der Schuldner im Ausland lebt und Vermögenswerte in der Schweiz verarrestiert werden sollen, spricht man von einem Ausländerarrest.