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Ausschliessliches Benützungsrecht

Das ausschliessliche Benützungsrecht ist ein Begriff des Stockwerkeigentums. Es beinhaltet das Recht eines Stockwerkeigentümers, bestimmte gemeinschaftliche Teile eines Grundstücks ausschliesslich zu benutzen. Beispiele sind der Gartensitzplatz, der Balkon oder ein Parkplatz. Ausschliessliche Benützungsrechte sind vom Sonderrecht abzugrenzen. Im Unterschied zum Sonderrecht kann man diese nicht beliebig gestalten und bauliche Änderungen vornehmen. Welche Nutzung gestattet ist und welche nicht, umschreibt das Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Sieht das Reglement für die Gartenfläche keine spezielle Regelung vor, so ist beispielsweise das Anlegen eines Biotops oder das Erstellen eines Gartenhäuschens ohne Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft nicht gestattet.