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Ausserordentliche Kündigung (Mietrecht)

Das Mietverhältnis kann nur bei Vorliegen von wichtigen Gründen ausserordentlich gekündigt werden. Bei der ausserordentlichen Kündigung müssen die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und/oder die vereinbarten oder ortsüblichen Kündigungstermine nicht eingehalten werden. Als wichtiger Grund kommen insbesondere Zahlungsverzug des Mieters, schwere Pflichtverletzung des Mieters, Konkurs sowie Tod des Mieters in Frage. Sofern die Mietsache schwere Mängel aufweist, kann auch der Mieter den Ver-trag ausserordentlich kündigen. Je nach Grund müssen jedoch vor der Kündigung gewisse Schritte/Massnahmen eingeleitet und Fristen eingehalten werden. Es empfiehlt sich daher der rechtzeitige Beizug eines Rechtsanwaltes.