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Barunterhalt

Im Kanton Aargau wird zur Berechnung des Kinderunterhalts von einem Grundbetrag (je nach Alter des Kindes liegt dieser bei CHF 400 oder CHF 600), einem Anteil Wohnkosten (in der Regel CHF 250), den Krankenkassenkosten sowie weiteren Kinderkosten (Liste nicht abschliessend) ausgegangen. Auch hier ist der Einzelfall sehr stark abhängig von der Lebensstellung und Leistungsfähigkeit der Parteien. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Berechnung unterstützen.