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Bauabrechnung

Die Bauabrechnung erfolgt häufig, jedoch nur sofern ausdrücklich vereinbart, gemäss SIA-Norm 118. Diese SIA-Norm unterscheidet zwischen der monatlichen Regieabrechnung (abzüglich Rückbehalt), der periodischen Teuerungsabrechnung, der monatlichen Abschlagsrechnung (nach Massagabe des Leistungsfortschritts oder gemäss Teilzahlungsplan) und der Schlussabrechnung. Es ist zu beachten, dass die Forderung je nach Abrechnungsart unterschiedlichen Fälligkeitsregeln unterliegt.