chkpedia.

Baubewilligung für Solaranlage

In Bau- und Landwirtschaftszonen bedürfen Solaranlagen auf Dächern keiner Baubewilligung. Sie müssen aber dem Gemeinderat gemeldet werden. Die Solaranlage darf allerdings nicht über die Dachfläche hinausragen und diese im rechten Winkel höchstens um 20 cm überragen. Sie muss reflexionsarm sein und kompakt ausgeführt werden. In Industrie-, Arbeits- und Gewerbezonen sind Erleichterungen vorgesehen. Auf Gebäuden unter Substanzschutz und in Zonen mit erhöhten Anforderungen an das Orts- und Landschaftsbild ist stets eine Baubewilligung nötig.