chkpedia.

Berufskrankheit

Die Obligatorische Unfallversicherung gewährt nicht nur bei Berufs- und Nichtberufsunfällen Leistungen, sondern auch bei Berufskrankheiten. Als Berufskrankheiten gelten gemäss Gesetz Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind. Eine Liste dieser Stoffe und Arbeiten sowie der arbeitsbedingten Erkrankungen findet sich in der Verordnung zum UVG.