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Betreibung auf Pfändung

Dies ist die normale Betreibungsart. Sie kommt immer dann zum Zug, wenn keine Betreibung auf Konkurs oder Pfandverwertung im Gesetz vorgesehen ist. Sobald der Gläubiger das Fortsetzungsbegehren stellt, schreitet das Betreibungsamt zur Pfändung der Vermögenswerte des Schuldners.