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Betreibungsbegehren

Mit dem Betreibungsbegehren macht der Gläubiger den ersten Schritt, um das Betreibungsverfahren einzuleiten und den geschuldeten Betrag beim Schuldner einzutreiben. Das Betreibungsbegehren muss am Wohnort bzw. Sitz des Schuldners eingereicht werden. Im Betreibungsbegehren ist der Name und Wohnort/Sitz des Gläubigers und des Schuldners, der geschuldete Betrag in Schweizer Franken sowie der Forderungsgrund anzugeben. Bei einer Dauerschuld ist zudem die Zeitspanne anzugeben. Die Betreibungsämter stellen entsprechende Formulare zur Verfügung (auch online).