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Betreuungsunterhalt

Mit dem Betreuungsunterhalt wird der zur Sicherung der Kinderbetreuung notwendige finanzielle Betrag als zusätzlicher Teil des Kindesunterhalts unabhängig vom Zivilstand festgelegt. Dies führt bei der Trennung und Scheidung verheirateter Eltern zwar nicht zu einer Erhöhung, aber zu einer Verschiebung der Unterhaltsleistungen vom nachehelichen Unterhalt des betreuenden Elternteils zum Kindesunterhalt. Bei unverheirateten Eltern wird ein neuer Anspruch des Kindes auf gebührende Betreuung wirtschaftlich abgesichert. Im Gesetz nicht näher geklärt werden die Bemessung des Umfangs und die Dauer des Betreuungsunterhalts sowie die Berücksichtigung des Einkommens des betreuenden Elternteils. Zur Berechnung des Betreuungsunterhalts suchen Sie am besten einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin auf.