Die Beurkundung ist ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge von einem Notar verfasst werden müssen. Das Bundesrecht schreibt vor, welche Verträge (z.B. Liegenschaftskaufvertrag, Erbvertrag, Testament) öffentlich beurkundet werden müssen. Im Kanton Aargau erfolgt die öffentliche Beurkundung durch die Notarin oder den Notar.
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