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Dachgeschoss

Dachgeschosse sind Geschosse unter Schrägdächern. Es sind keine Vollgeschosse. Die Qualifikation eines Geschosses als Dachgeschoss hängt von diversen Faktoren ab. Diese Faktoren unterscheiden sich, je nachdem ob das neue Recht (§ 24 BauV) oder das bisherige Recht (§ 16 ABauV) anwendbar ist. Relevante Faktoren sind insbesondere die so genannte (grosse) Kniestockhöhe, die Dachneigung, die Dachdurchbrüche und die Dachflächenfenster.