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Definitiver Rechtsöffnungstitel

Beim definitiven Rechtsöffnungstitel handelt es sich um ein Gerichtsurteil oder einen gerichtlichen Vergleich, aus welchem sich die Pflicht des Schuldners zur Zahlung eines bestimmten Betrages an den Gläubiger ergibt. Ferner gehören rechtskräftige Entscheide von Verwaltungsbehörden und vollstreckbare notarielle Urkunden zu den definitiven Rechtsöffnungstiteln. Mit einem definitiven Rechtsöffnungstitel kann der Gläubiger im Rechtsöffnungsverfahren definitive Rechtsöffnung verlangen.