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Eheschutz

Wenn es in einer Ehe zu Konflikten kommt, welche die Partner nicht mehr selbst oder mit fachlicher Hilfe lösen können, ist oft die Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes die einzige Möglichkeit. Meist einigen sich die Ehepartner auf eine Trennung. Gelingt dies nicht, so kann jeder Ehegatte beim Eheschutzgericht um Bewilligung des Getrenntlebens ersuchen. Das Einzelgericht bewilligt in der Regel das Getrenntleben, weist die eheliche Wohnung zu, legt den Unterhalt fest und regelt die Obhut sowie die Betreuung der Kinder.