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Ehevertrag

In einem Ehevertrag können die Ehegatten – in Abweichung vom Gesetz – Regeln für die Ehe resp. die Auflösung der Ehe aufstellen. So kann beispielsweise der Güterstand der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft vereinbart oder die Errungenschaftsbeteiligung abgeändert werden. Der Ehevertrag muss durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.