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Einfache Gesellschaft

Die einfache Gesellschaft ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln. Sie ist eine Personengesellschaft, bei der grundsätzlich jedem Mitglied gleiche Rechte zustehen. Für die Gesellschaftsschulden haften die Gesellschafter primär, unbeschränkt und solidarisch.