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Einsprache

Unter einer Einsprache ist ein förmliches Rechtsmittel zu verstehen, mit dem eine Verfügung bei der verfügenden Behörde zwecks Neuüberprüfung angefochten wird. Die Einsprache ist während der Auflagefrist bei der verfügenden Behörde einzureichen. Einsprachen können sich z.B. gegen Beitragspläne, Landumlegungs- und Grenzbereinigungsverfahren oder Planungszonen richten.