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Empfangsbedürftige Willenserklärung

Der Zugang beim Adressaten entscheidet, ob und wann eine Erklärung wirksam wird. Wird eine Erklärung in Anwesenheit des Adressaten ausgesprochen, tritt die Wirkung sofort ein. Zeugen oder eine vom Adressaten unterzeichnete Bestätigung erleichtern einen späteren Beweis. Schriftlich (Papier, E-Mail, SMS) übermittelte Erklärungen wirken ab ihrem Eintreffen unabhängig von der Kenntnisnahme. Der Absender trägt das Risiko des Untergangs des Briefs, bis er im Machtbereich des Adressaten (z.B. Briefkasten, Mailbox, etc.) eintrifft. Der Empfänger trägt das Risiko, vom Brief, Mail, WhatsApp Nachricht etc. verspätet Kenntnis zu nehmen.