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Ergänzungsleistungen (EL)

Insbesondere Pensionierte, Witwen, Witwer und Waisen, die eine Rente der AHV erhalten, sowie Personen, die eine Rente oder Hilflosenentschädigungen der Invalidenversicherung beziehen, haben einen Anspruch auf EL. Wenn die Leistungen der AHV und der IV den Lebensbedarf einer anspruchsberechtigten Person nicht zu decken vermögen und sie auf zusätzliche Mittel angewiesen ist, kann sie sich bei der zuständigen kantonalen EL-Stelle (in den meisten Kantonen ist dies die kantonale Ausgleichskasse) zum Leistungsbezug anmelden. Anspruch auf EL haben jedoch nur Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz.