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Errungenschaftsbeteiligung

Die Errungenschaftsbeteiligung ist der ordentliche Güterstand. Haben die Ehegatten nicht im Rahmen eines Ehevertrages einen anderen Güterstand vereinbart, dann unterstehen sie grundsätzlich dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Die Errungenschaftsbeteiligung kennt vier Gütermassen: das Eigengut und die Errungenschaft des Ehemannes sowie das Eigengut und die Errungenschaft der Ehefrau. Im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung haftet jeder Ehegatte für seine Schulden mit seinem eigenen Vermögen.