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Existenzminimum im Betreibungsrecht

Das betreibungsrechtliche Existenzminimum einer Person wird auch Notbedarf genannt. Das Existenzminimum bezeichnet den minimalen Geldbetrag, den eine Person zum Leben braucht. In erster Linie soll durch den Betrag das Überleben gesichert werden. Dazu muss eine Person in der Lage sein, sich bspw. Nahrung und Kleidung zu kaufen und eine Wohnung zu mieten. Selbst eine verschuldete Person, soll ein menschliches Dasein fristen können. Aus diesem Grund kann das Einkommen eines Schuldners nur beschränkt gepfändet werden; das Existenzminimum muss dem Schuldner und seiner Familie weiterhin zur Verfügung stehen. Das Existenzminimum wird vom Betreibungsbeamten berechnet, der dabei die kantonalen Richtlinien berücksichtigt. Das betreibungsrechtliche Existenzminimum ist nicht zu verwechseln mit anderen Existenzminima. Das Existenzminimum einer auf Sozialhilfe angewiesenen Person oder eines Asylbewerbers kann tiefer sein, wie das einer verschuldeten Person. Auch das familienrechtliche Existenzminimum kann anders berechnet werden.