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Existenzminimum im Familienrecht

Bei der Berechnung der Unterhaltsbeiträge im Eheschutz- oder Scheidungsverfahren spielt das Existenzminimum der Ehegatten eine wesentliche Rolle. Das familienrechtliche Existenzminimum entspricht demjenigen Teil des Einkommens des Unterhaltspflichtigen, der ihm zwingend verbleiben muss. Im Kanton Aargau stützt sich das Gericht für die Berechnung des Existenzminimums grundsätzlich auf die Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums. Wenn sämtliche Einkommen der Familie nicht ausreichen, um alle Existenzminima zu decken, werden aber die Steuern nicht berücksichtigt. Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Berechnung unterstützen.