chkpedia.

Fassadenflucht

Die BauV verweist auf die IVHB. Danach ist mit Fassadenflucht die lotrechte Mantelfläche, welche das Gebäude umgibt, gemeint. Vorspringende Gebäudeteile (z.B. kleinere Balkone und Erker) und unbedeutend rückspringende Gebäudeteile werden dabei nicht berücksichtigt. Die Fassadenflucht dient der Bestimmung der Fassadenlinie und als Hilfsgrösse bei der Definition des Attikageschosses.