In Gerichtsprozessen werden den Parteien regelmässig Fristen angesetzt, welche keinesfalls ignoriert werden dürfen. Gewisse Fristen (die sog. richterlichen Fristen) können auf entsprechenden Antrag hin erstreckt, also verlängert werden. Erstreckbar sind insbesondere Fristen zur Einreichung einer Stellungnahme, Klageantwort, Replik oder Duplik. Das Gesuch um Fristerstreckung muss innerhalb der Frist der Post übergeben werden. Ob eine konkrete Frist erstreckt werden kann, muss zunächst genau geklärt werden, weil gesetzliche Fristen, insbesondere Rechtsmittelfristen, nicht erstreckt werden können. Im Zweifel ist der Gang zu einem Rechtsanwalt unumgänglich.
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