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Früherfassung

Im Rahmen der Früherfassung können der zuständigen IV-Stelle die Personalien einer versicherten Person gemeldet werden, wenn diese an einer Gesundheitsbeeinträchtigung leidet, die zu einer Invalidität führen kann. Mit frühzeitigen und geeigneten Massnahmen, wie beispielsweise Massnahmen der Frühintervention, soll der Eintritt der Invalidität wenn möglich verhindert werden. Die Meldung zur Früherfassung kann nicht nur von der versicherten Person selbst, sondern mitunter von deren Familienangehörigen im selben Haushalt, vom Arbeitgeber oder vom Hausarzt oder anderweitig behandelnden Ärzten vorgenommen werden.