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Gefährdungsmeldung

Ist das Wohl eines minderjährigen Kindes oder einer erwachsenen Person gefährdet, kann eine Meldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gemacht werden. Diese kann die nötigen Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts ergreifen, so insbesondere die Errichtung einer Beistandschaft. Über die möglichen Folgen einer Gefährdungsmeldung kann Ihnen ein Rechtsanwalt Auskunft erteilen. Bei unmittelbarer Gefährdung an Leib und Leben ist hingegen die Polizei zu kontaktieren.