Die Geldstrafe (Art. 34 ff. StGB) wird (im Gegensatz zur Busse) nicht in einer fixen Summe festgehalten, sondern definiert sich in zwei Teilen: dem Tagessatz und der Tagessatzhöhe (bspw. "90 Tagessätze zu je CHF 60.00", also CHF 5'400.00). Die Anzahl Tagessätze entspricht der Schwere des Verschuldens, während sich die Tagessatzhöhe nach der Höhe des Einkommens, des Vermögens und pauschalisierten Lebenshaltungskosten berechnet. Tatsächlich bezahlte Unterhaltspflichten reduzieren die Tagessatzhöhe. Die Geldstrafe beträgt maximal 180 Tagessätze. Soll eine höhere Strafe (also über 6 Monate) ausgefällt werden, kommt nur eine Freiheitsstrafe in Betracht. Der Tagessatz kann zwischen CHF 10.00 und CHF 3'000.00 liegen. Bei Nichtbezahlung droht eine Ersatzfreiheitsstrafe.
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