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Gemeinsame elterliche Sorge

Mit der Heirat steht den Eltern automatisch die gemeinsame elterliche Sorge über ihre Kinder zu. Im Falle der Scheidung ist es der Regelfall, dass die elterliche Sorge weiterhin gemeinsam ausgeübt wird. Das Gericht kann nur im Ausnahmefall die alleinige elterliche Sorge anordnen. Bei unverheirateten Eltern steht der Mutter von Gesetzes wegen die alleinige elterliche Sorge zu. Die Eltern können jedoch das gemeinsame Sorgerecht bei der Kindesschutzbehörde beantragen. Die Vereinbarung über das gemeinsame Sorgerecht sollte zudem auch Regelungen zur Obhut, zu den Betreuungsanteilen bzw. zum Besuchsrecht sowie zum Unterhalt beinhalten. Bei der Ausarbeitung einer entsprechenden Vereinbarung kann Ihnen ein Anwalt behilflich sein. Verweigert die Mutter die Zustimmung, ist ein einseitiges Gesuch des Vaters möglich, welches nur im Ausnahmefall nicht gutgeheissen wird.