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Gesamthöhe

Die IVHB, auf die die BauV verweist, definiert die Gesamthöhe als grössten Höhenunterschied zwischen dem höchsten Punkt der Dachkonstruktion (= z. B. Dachstuhl, nicht aber Dachoberfläche) und dem massgebenden Terrain. Dies kann dazu führen, dass die Gesamthöhe nicht nur an der Fassade, sondern auch innerhalb des Gebäudes zu prüfen ist.