Das Grenzbaurecht ist eine Dienstbarkeit, die dem Berechtigten das Recht einräumt, eine Baute auf seinem Grundstück in Unterschreitung des gesetzlichen Grenzabstands an die Grenze zu bauen.
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Das Grenzbaurecht ist eine Dienstbarkeit, die dem Berechtigten das Recht einräumt, eine Baute auf seinem Grundstück in Unterschreitung des gesetzlichen Grenzabstands an die Grenze zu bauen.