Der Grundstückkaufvertrag ist ein Kaufvertrag über ein Grundstück. Damit er gültig ist, muss er gemäss Art. 216 OR durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.
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Der Grundstückkaufvertrag ist ein Kaufvertrag über ein Grundstück. Damit er gültig ist, muss er gemäss Art. 216 OR durch einen Notar öffentlich beurkundet werden.